Häufige Fragen & Antworten / Demenzbereuung & Demenzgruppe

Ab wann kann ich Betreuungsgeld beantragen?

Sollten bei Ihren Angehörigen eine beginnende Demenz festgestellt worden sein (dies geschieht durch einen Neurologen), können Sie einen Antrag auf Betreuungsleistungen stellen. Je nach Stärke der dementiellen Entwicklung werden monatlich 104 bis 208 € für Betreuungsleistungen bewilligt. Diese kann man dann für die Betreuung innerhalb oder außerhalb der Wohnung einsetzen.

Betreuungsgeld wird allerdings nicht ausgezahlt, sondern man muss nachweisen, dass eine geschulte Betreuungsperson die Betreuung übernimmt.

In der Regel bekommen Sie am Monatsende die Rechnung und reichen diese bei der Pflegekasse ein. Oder Sie unterschreiben eine Abtrittserklärung gültig bis auf Widerruf und der Pflegedienst kann direkt mit der Kasse abrechnen.
Die Besonderheit beim Betreuungsgeld liegt darin, dass es, wenn es bis zum Jahresende nicht verbraucht sein sollte, bis zum 30.06. des Folgejahres zur Verfügung steht und erst danach verfällt.

Antrag und Abtrittserklärung finden Sie in der rechten Spalte.