Häufige Fragen und Antworten / Betreutes Wohnen

Welche hauswirtschaftlichen Angebote gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • über Pflegestufe
  • Krankenkasse
  • Private Absicherung oder Versicherung
  • Privat

Hat man eine Pflegestufe gibt es einen Leistungskomplex der einen Pflegedienst berechtigt, mit der Pflegekasse abzurechnen. Hat man noch eigene Kinder unter 12 Jahren im Haushalt und kann die Kinder temporär tagsüber nicht betreuen und versorgen, z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt oder ärztliche Indikation, kann man eine Haushaltshilfe für den benötigten Zeitraum bei der Krankenkasse beantragen.

Auch hier kann man bei bestimmten körperlichen Einschränkungen durch z.B. einen Unfall, diese Versicherung in Anspruch nehmen. Die Kasse schickt uns eine Kostenzusage über einen bestimmten Zeitraum und Umfang der Hilfe.
Man kann aber auch privat hauswirtschaftliche Versorgung buchen. Der Vorteil ist, es kommt immer jemand, auch während der Urlaubszeit und die Mitarbeiter sind alle sozialversichert.

Nicht alle Pflegedienste stellen hauswirtschaftliche Versorgung.

Wo bekomme ich einen Notruf und welche Kosten entstehen?

Es gibt verschiedene Firmen, die einen Hausnotruf bzw. Verfügung stellen oder vermieten. Die Kosten sind bei allen gleich. Die Aschlussgebühr beträgt einmalig ca. 11,00 €. Die monatliche Miete beläuft sich auf ca. 18 €. Liegt eine Pflegestufe vor und man lebt allein, übernimmt die Pflegekasse die monatliche Miete. Es gibt eine Rufverfolgung, .d.h. wer soll als erstes informiert werden. Soll ein Pflegedienst an erster Stelle stehen, dann entstehen noch Kosten für Schlüsselaufbewahrung und für den Notrufeinsatz. Tagsüber und in der Nacht können die Kosten unterschiedlich ausfallen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Betreutes Wohnen > Servicepakete. Unter Weitere Informationen in der rechten Spalte finden Sie diesen Inhalt auch als PDF-Dokument zum Download.